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Ordentliche Mitgliederversammlung 2020

                                                                                                                                                                Montabaur, den 22.01.2020
An die Mitglieder des Tennisclubs Schwarz-Weiß Montabaur e.V.

Liebe Tennisfreunde,
gemäß § 8 Pkt. 2 unserer Satzung laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung  ein. 
Diese findet am 06. März 2020 um 19.30 Uhr auf Schloss Montabaur statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes
2. Ehrungen
3. Sportbericht
4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Genehmigung des Haushaltsplanes für das laufende Jahr
7. Wahl des Vorstandes
8. Satzungsänderungen - Anträge
9. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
10. Festsetzung der Beiträge
11. Verschiedenes

Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2019 finden Sie auf unserer Homepage
www.tc-montabaur.de  unter Service / Downloads.

Der Vorstand des TC Schwarz-Weiß Montabaur e.V.
Dr. W. S. Groborz
(1. Vorsitzender)

Antrag auf Änderung der Satzung
§ 5 Beiträge
(bisherige Fassung)
1. Die Beiträge (Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, außerordentliche Beiträge) werden auf der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils
mit Wirkung zum Beginn des nächsten Kalenderjahres festgelegt.
§ 5 Beiträge
(neue Fassung)
1. Die Beiträge (Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, außerordentliche Beiträge) werden auf der ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung zum Beginn des nächsten Kalenderjahres festgelegt.

§ 8 Mitgliederversammlung (bisherige Fassung)
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung (neue Fassung)
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (ordentliche bzw. außerordentliche Mitgliederversammlung).

§ 8 Mitgliederversammlung (bisherige Fassung)
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 8 Mitgliederversammlung (neue Fassung)
5. Die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

§ 8 Mitgliederversammlung (bisherige Fassung)
6. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
§ 8 Mitgliederversammlung (neue Fassung)
6. Die Beschlüsse der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.