TVR informiert
Gruppentraining mit 1,5 Meter Mindestabstand erlaubt
Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (www.corona.rlp.de) ermöglicht ab Mittwoch, 13. Mai, weitere Öffnungen im Trainingsbetrieb des Freizeit- und Breitensports.
Weiterhin gilt stets die strengste Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.
Somit ist auch im Tennis der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab diesem Mittwoch wieder zulässig. Insbesondere müssen folgende Punkte eingehalten werden:
- ausschließlich Training im Freien,
- Kontaktverbot sowie Mindestabstand: 1,5 Meter Mindestabstand hat oberste Priorität,
- Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- besonders strenge Hygieneanforderungen müssen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion
von benutzten Sport- und Trainingsgeräten,
- keine Zuschauer.
Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
Damit ist laut Aussage des Ministeriums des Innern und für Sport der Trainingsbetrieb auch in Gruppen erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern komplett eingehalten wird.
Achtung: Nach dieser Auslegung ist beim Doppel dieser Abstand nicht gewährleitet.
Wir empfehlen dringendst bei Unklarheiten oder Fragen die Behörden vor Ort zu kontaktieren, um Rechtssicherheit zu bekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lsb-rlp.de.
gez. Tennisverband Rheinland Koblenz, den 12.05.2020