• slide4
  • slide1
  • slide2
  • slide3

Mitgliedschaft

Beiträge (01.01.2015)

Für AKTIVE Mitglieder Beiträge jährlich in Euro

  • Mitglieder
    Preis
  • 1. Kinder / Ballschulle / Kleinfeld - ab 4 bis 8 Jahre
    50 €
  • 2. Kinder und Jugendliche ab 9 bis 18 Jahre
    80 €
  • 3. Erwachsene ab 19 bis 24 Jahre
    115 €
  • 4. Erwachsene ab 25 bis 29 Jahre
    180 €
  • 5. Erwachsene ab 30 Jahre
    230 €
  • 6. Elternteil + Kind bis 24 Jahre (ab 2 Kinder 350 €)
    290 €
  • 7. Familienmitgliedschaft + Kinder bis 24 Jahre
    450 €
  • 8. Passive Mitgliedschaft
    35 €
  • 9. Medenrunde - Gastmannschaften aus anderen Vereinen pro Spiel
    70 €
  • 10. * Firmenmitgliedschaft (bis 5 Personnen)
    990 €

Aufnahmeantrag

Hinweise
1. Satzung und Beitragsverpflichtung werden anerkannt.
2. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der/s gesetzlichen Vertreter/s und passive Mitgliedschaft erforderlich.
3. Der Austritt aus dem Verein ist laut Satzung nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig und in schriftlicher Form an den Vorstand zu erklären.
4. * Bei Firmenmitgliedschaft muss für jede Person separat ein Aufnahmeantrag schriftlich eingereicht werden.
5. Bei Großfamilien sind alle Kinder ab dem dritten Kind beitragsfrei.
6. Der Austritt aus dem Verein ist laut Satzung nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in schriftlicher Form an den Vorstand, zu Händen des Schatzmeisters, zulässig. Der Kündigungsstichtag ist der 30. September.

Gastspielordnung

Aktive Vereinsmitglieder können Passive und Nicht-Vereinsmitglieder zu Gastspielen einladen. Auch für Spiele mit Gästen findet die Platzordnung (mit allgemeinen Benutzungs- und Spielregelungen) Anwendung. Vor Beginn des Spieles muss sich das Vereinsmitglied mit seinem Namen und dem Namen des Gastes in die Gästeliste, die im Clubhaus ausliegt, eintragen. Ferner ist das Gastspiel an der Platzbelegungstafel zusätzlich zu dem eigenen Namensschild durch das Schild „Gastspieler" zu kennzeichnen. Gäste können 5 mal zu einer Gastgebühr von 5,00 EUR pro Stunde eingeladen werden. Danach beträgt die Gebühr 10,00 EUR pro Stunde. Die Gastspielgebühren werden beim Clubmitglied nach der Sommersaison abgebucht. Jugendliche (Schüler) können nach Maßgabe dieser Gastspielordnung grundsätzlich mit Gästen bis 18.00 Uhr auf den Plätzen spielen. Wehrpflichtige können gegen eine Jahrespauschale mit Vereinsmitgliedern spielen. Der Vorstand setzt die Pauschale fest. Von Trainern geleistete Trainerstunden für Passive und Nicht-Vereinsmitglieder werden mit 5,00 EURO pro Stunde berechnet. Ziff. 3. dieser Gastspielordnung gilt entsprechend auch für die Trainer. Die Gebühren werden beim Trainer nach der Sommersaison abgebucht. Sollte gegen diese Gastspielordnung verstoßen werden, so stellt das eine Schädigung des Vereines dar. Sie kann vom Vorstand lt. § 6 unserer Satzung mit Disziplinarmaßnahmen verhängt werden.

Der Vorstand
Stand: seit dem 14. März 2014